Gemeinsames Sorgerecht

Was bei Urlaubsreisen zu beachten ist

Ferienzeit ist Reisezeit. Dabei verreisen Kinder häufig mit nur einem Elternteil. Was hierbei zu beachten ist, wenn ein gemeinsames Sorgerecht, sollte man sich näher ansehen, damit es im Urlaub keine bösen Überraschungen gibt.

Wann gilt das gemeinsame Sorgerecht?

Verheiratete Eltern haben ganz automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder. Das ändert sich auch nicht, wenn die Ehe getrennt oder geschieden wird. Sind die Eltern nicht verheiratet, so fällt der Mutter automatisch mit der Geburt das alleinige Sorgerecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht kann vom Vater nach der Geburt mit einer Sorgerechtserklärung beantragt werden, die jedoch von der Zustimmung der Mutter abhängig ist. Willigt die Mutter nicht ein, kann der Vater seinen Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt oder dem Familiengericht beantragen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen aus Berlin Spandau vertritt Sie gerne bei Sorgerechtsstreitigkeiten.

Was steckt hinter dem gemeinsamen Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht umfasst die gleichberechtigte Entscheidungsbefugnis über Angelegenheiten, die dem Wohl des Kindes dienen. Das sind die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung des Kindes.

Zur Personensorge (§ 1631 BGB) zählen die Pflege des Kindes, seine Erziehung, die Beaufsichtigung, die Ausbildung, der Aufenthalt, der Umgang, die medizinische Versorgung, die Freizeitgestaltung sowie die Religionswahl.

Die Vermögenssorge regelt (§ 1638 BGB) beispielsweise die Vermögensverwaltung oder die Kontoeröffnung für das Kind.

Die einzelnen Elternteile dürfen jedoch auch beim gemeinsamen Sorgerecht Entscheidungen allein treffen. Dies betrifft Angelegenheiten des täglichen Lebens wie die Ernährung, den Schulalltag, der Medienkonsum, der Umgang mit Geldgeschenken oder Arztbesuche im Rahmen von Routineuntersuchungen und Bekleidungsfragen.

Wenn die Urlaubsreise ansteht

Grundsätzlich müssen beide Eltern einer Urlaubsreise zustimmen. Dies gilt für Urlaube im Inland oder Ausland und sonstige Auslandsaufenthalte. Urlaube sind keine Angelegenheiten des täglichen Lebens und dürfen daher nicht alleine bestimmt werden. Nur bei Klassenfahrten darf ein Elternteil allein entscheiden.

Achtung: Wenn Sie allein mit dem Kind verreisen, müssen Sie unbedingt eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitführen. Gerade an Flughäfen kann Ihnen passieren, dass die Weiterreise verwehrt wird, wenn diese Unterlagen fehlen. Die Polizei rät, neben den Kinderreisepass auch die Personalien und Ausweisdaten des zweiten Sorgeberechtigten dabei zu haben.

Mehr zum Thema Sorgerecht finden sie auf der Homepage der Kanzlei Müller & Kollegen in Berlin Spandau.


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