Kooperation statt Ombudsstelle beim Jobcenter
Dienstag, 27. August 2013
Spandau erschafft bei der Einführung einer Ombudsstelle ein berlinweit einzigartiges Kooperationsmodell.
Probleme mit den Bescheiden des Jobcenters sorgen immer wieder für Aufsehen und sind für die Betroffenen häufig unverständlich als auch oftmals existenzbedrohend. Hilfe und Beratung bieten dabei schon länger soziale Einrichtungen wie beispielweise die Sozialberatung Spandau, der Treffpunkt Regenbogen oder der Gemeinwesenverein Heerstraße Nord. Deren begrenzte Möglichkeiten wurden nun durch einen Kooperationsvertrag mit dem Jobcenter Spandau dermaßen gestärkt, dass ein bislang einzigartiges Ombudsmodell entstanden ist.

Im Beisein von Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (stehend) unterschrieben Vertreter der drei Beratungsstellen die Kooperationsvereinbarung mit dem Geschäftsführer des Jobcenter Spandau Winfried Leitke (re.). Foto: Patrick Rein
Kurze Wege und direkter Draht
Unter Begleitung des Bezirksbürgermeisters entwickelte der Geschäftsführer des Jobcenter Spandau Winfried Leitke die Idee anstatt einer Ombudsperson diejenigen mit einzubeziehen, welche sich bereits in der Thematik fachliche Kompetenzen erworben haben. Bislang blieb Betroffenen nach einer Beratung und der Feststellung eines fehlerhaften Bescheides ausschließlich das Widerspruchsverfahren. Nun haben die drei benannten Beratungsstellen – deren Unabhängigkeit weiterhin gewährleistet ist – jedoch direkte Ansprechpartner beim Jobcenter wodurch bestenfalls Unklarheiten bis hin zu Fehlern einfach und schnell behoben beziehungsweise auch beseitigt werden können. Das Recht des Widerspruchs bleibt darüber hinaus ebenso weiter bestehen wie auch das eigene Beratungsangebot des Jobcenters.
Ergebnisorientierte Hilfe
Zudem ist ein regelmäßiger fachlicher Austausch vereinbart um den Bedürfnissen der allein in Spandau rund 46.000 Betroffenen besser gerecht zu werden. Im Jahr 2012 mussten vom Jobcenter 6410 Widersprüche bearbeitet werden. Die daraus resultierende Quote von rund 10 Prozent ist seit Jahren rückläufig, weshalb auch die maximale Reaktionszeit von drei Monaten momentan auf nahezu die Hälfte reduziert werden konnte. Zudem wurde in 72 Prozent der Fälle die vor dem Berliner Sozialgericht landeten der Bescheid des Jobcenters bestätigt. Um es zukünftig nicht so weit kommen zu lassen, versprechen sich Jobcenter als auch die sozialen Beratungsstellen von der nun unterzeichneten Vereinbarung eine „zügige und ergebnisorientierte Hilfe für die Betroffenen“. Auch Bezirksbürgermeister Kleebank – welcher den Prozess aktiv begleitete – ist überzeugt mit der Kooperation einen neuen Weg der Ombudsstelle gefunden zu haben, der sich auch andernorts durchsetzen könnte. Winfried Leitke: „Spandau war halt schon immer etwas innovativer als Berlin.“
Patrick Rein
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